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   BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09   

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https://dejure.org/2011,6476
BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09 (https://dejure.org/2011,6476)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09 (https://dejure.org/2011,6476)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - IV ZR 217/09 (https://dejure.org/2011,6476)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 306 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Zusatzklausel über die Berücksichtigung des Leistungsausschlusses für die Erkrankung eines Auges bei der Bemessung des Berufsunfähigkeitsgrades aus anderen Gründen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Klausel in einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung über die Nichtberücksichtigung einer bestimmten Erkrankung (hier: Erkrankung eines Auges) bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit

  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Zusatzklausel über die Berücksichtigung des Leistungsausschlusses für die Erkrankung eines Auges bei der Bemessung des Berufsunfähigkeitsgrades aus anderen Gründen

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Zusatzklausel über die Berücksichtigung des Leistungsausschlusses für die Erkrankung eines Auges bei der Bemessung des Berufsunfähigkeitsgrades aus anderen Gründen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c; BGB § 306; BGB § 307; BGB § 309; BGB § 310
    Auslegung und AGB-rechtliche Wirksamkeit einer Klausel über Nichtberücksichtigung einer bei Vertragsschluss bestehenden Erkrankung bei Bestimmung des Grades der Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Überprüfung einer Klausel in einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung über die Nichtberücksichtigung einer bestimmten Erkrankung (hier: Erkrankung eines Auges) bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision (Berufsunfähigkeitsversicherung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Unwirksamkeit einer ausschließenden Zusatzklausel im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 48
  • r+s 2012, 192
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09
    Sie enthält eine klare Regelung, die dem Versicherungsnehmer den ihn treffenden Nachteil beim Nachweis der Berufsunfähigkeit ausreichend veranschaulicht (vgl. dazu Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 28/08, VersR 2009, 533 Rn. 14; vom 30. April 2008 - IV ZR 241/04, VersR 2008, 816 Rn. 15 m.w.N.; vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 16 ff.).

    Eine Leistungsbegrenzung begründet für sich genommen noch keine Vertragszweckgefährdung, sondern bleibt grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Versicherers überlassen, soweit er nicht mit der Beschreibung der Hauptleistung beim Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen erweckt (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 28/08, VersR 2009, 533 Rn. 19 m.w.N.).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 aaO Rn. 21 m.w.N.).

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09
    a) Sie ist kontrollfähig, weil sie nach Wortlaut und erkennbarem Zweck das vom Versicherer gegebene Hauptleistungsversprechen lediglich einschränkt, verändert, ausgestaltet oder sonst modifiziert (Senatsurteil vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 13 m.w.N.).

    Sie enthält eine klare Regelung, die dem Versicherungsnehmer den ihn treffenden Nachteil beim Nachweis der Berufsunfähigkeit ausreichend veranschaulicht (vgl. dazu Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 28/08, VersR 2009, 533 Rn. 14; vom 30. April 2008 - IV ZR 241/04, VersR 2008, 816 Rn. 15 m.w.N.; vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 16 ff.).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09
    Die vom Senat aufgestellten Maßstäbe für die Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen (vgl. nur BGHZ 123, 83, 85; Senatsurteil vom 17. Dezember 2008  IV ZR 9/08, VersR 2009, 341 Rn. 16, 17 m.w.N.) hat das Berufungsgericht beachtet.
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15

    Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung:

    Vielmehr bleiben Leistungsbegrenzungen zunächst grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Versicherers überlassen, soweit er nicht mit der Beschreibung der Hauptleistung beim Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen weckt (Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 42/10, r+s 2011, 467 Rn. 26; Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2011 - IV ZR 217/09, r+s 2012, 192 Rn. 23; vom 11. Februar 2009 - IV ZR 28/08, r+s 2009, 248 Rn. 19 m.w.N.).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (Senatsurteile vom 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208 Rn. 18; vom 20. Juli 2011 aaO; Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2011 aaO Rn. 24; vom 11. Februar 2009 aaO Rn. 21; st. Rspr.).

  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

    Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezweckt der Versicherungsnehmer Schutz vor einem dauerhaften krankheitsbedingten Verlust des aus seiner beruflichen Tätigkeit erzielten Einkommens (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - IV ZR 217/09, VersR 2012, 48 Rn. 23).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 aaO Rn. 24).

    In der Berufsunfähigkeitsversicherung scheidet eine solche Vertragszweckgefährdung aus, solange das primäre Leistungsversprechen nicht angetastet wird (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 aaO).

  • LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20

    Corona: Kein Anspruch auf Leistung aus Betriebsschließungsversicherung

    Entscheidend für die Einordnung einer Klausel als überraschend ist es, ob zwischen den Erwartungen des Versicherungsnehmers und dem Klauselinhalt eine deutliche Diskrepanz besteht, mit der der Versicherungsnehmer vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09, r + s 2012, 192, Rn. 19 m.w.N.).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und damit in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - IV ZR 28/08, zitiert nach juris, Rn. 18 u. 19; BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09, zitiert nach juris, Rn. 23 f.).

  • LG Hamburg, 26.11.2020 - 332 O 190/20

    Allgemeine Bedingungen zu einer Betriebsschließungsversicherung: Ausschluss der

    Entscheidend für die Einordnung einer Klausel als überraschend ist es, ob zwischen den Erwartungen des Versicherungsnehmers und dem Klauselinhalt eine deutliche Diskrepanz besteht, mit der der Versicherungsnehmer vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 06. Juli 2011 - IV ZR 217/09 -, Rn. 19 m.w.N., juris).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und damit in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Beschluss vom 11.02.2009, Az. IV ZR 28/08; Beschluss vom 06.07.2011, Az. IV ZR 217/09 - jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 31.08.2016 - 20 U 69/16

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigungsgrenze für Wertsachen in der

    Im Rahmen der Entschädigungsgrenze bleibt der Vertragszweck unangetastet, lediglich extreme Risiken, die von der Prämienkalkulation nicht erfasst sind, werden ausgeschlossen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 07.07.2010, 5 U 613/09, juris, Rn. 39, RuS 2011, 477; vgl. LG Hamburg, Urt. v. 20.02.2009, 302 O 143/08, juris, Rn. 18, VersR 2009, 1618; siehe allgemein BGH, Beschl. v. 06.07.2011, IV ZR 217/09, juris, Rn. 23 f., RuS 2012, 192) .
  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21

    1. Verspricht ein Versicherer eine Entschädigung, wenn "die zuständige Behörde

    Eine Klausel ist überraschend, wenn sie deutlich in einer Art und Weise von den Erwartungen des Versicherungsnehmers abweicht, mit denen er nach den Umständen vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09 - juris).

    Die Leistungsbegrenzung begründet für sich genommen noch keine Vertragszweckgefährdung, sondern bleibt grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Versicherers überlassen, soweit er nicht mit der Beschreibung der Hauptleistung beim Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen erweckt (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09, Rn. 23 - juris).

  • LG Freiburg, 26.02.2021 - 14 O 294/20

    Versicherungsschutz für eine Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie

    Entscheidend für die Einordnung einer Klausel als überraschend ist es, ob zwischen den Erwartungen des Versicherungsnehmers und dem Klauselinhalt eine deutliche Diskrepanz besteht, mit der der Versicherungsnehmer vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 06. Juli 2011 - IV ZR 217/09 -, Rn. 19 m.w.N., juris).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks im Sinne des § 307 Absatz 2 Nummer 2 BGB liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und damit in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2009, Az. IV ZR 28/08; BGH, Beschluss vom 06.07.2011, Az. IV ZR 217/09 - jeweils zitiert nach juris).

  • OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf ausgeübte Tätigkeit im

    Maßgeblich ist dabei in erster Linie der Klauselwortlaut (BGH, Hinweisbeschluss vom 6.7.2011, Az. IV ZR 217/09, VersR 2012, 48 m. w. N.).
  • LG Mannheim, 04.12.2020 - 11 O 113/20

    Coronapandemie: Kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung

    Entscheidend für die Einordnung einer Klausel als überraschend ist es, ob zwischen den Erwartungen des Versicherungsnehmers und dem Klauselinhalt eine deutliche Diskrepanz besteht, mit der der Versicherungsnehmer vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 6.7.2011 - IV ZR 217/09, r + s 2012, 192, Rn. 19 m. w. N.).

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und damit in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Beschluss vom 11.2.2009 - IV ZR 28/08, zitiert nach juris, Rn. 18 u. 19; BGH, Beschluss vom 6.7.2011 - IV ZR 217/09, zitiert nach juris, Rn. 23 f.).

  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 153/21

    1. Verspricht ein Versicherer eine Entschädigung, wenn 'die zuständige

    Eine Klausel ist überraschend, wenn sie deutlich in einer Art und Weise von den Erwartungen des Versicherungsnehmers abweicht, mit denen er nach den Umständen vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09 - juris).

    Die Leistungsbegrenzung begründet für sich genommen noch keine Vertragszweckgefährdung, sondern bleibt grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Versicherers überlassen, soweit er nicht mit der Beschreibung der Hauptleistung beim Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen erweckt (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09, Rn. 23 - juris).

  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der

  • LG Hamburg, 21.01.2021 - 332 O 357/20

    Betriebsschließungsversicherung: Anspruch aufgrund der Schließung einer

  • LG Hamburg, 12.02.2021 - 332 O 175/20
  • LG Hamburg, 30.04.2021 - 332 O 419/20

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung für eine coronabedingte

  • LG Hamburg, 10.12.2020 - 332 O 238/20
  • LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 306/20

    Ansprüche eines Versicherungsnehmers und Restaurantbetreibers bei einer

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2011 - 1 U 78/11

    Private Krankenversicherung: Allgemeine Geschäftsbedingungen über die

  • KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13

    Klausel über Versicherung einer fingierten Schreibtischtätigkeit zu 90 % ist

  • OLG Hamm, 14.11.2018 - 20 U 136/18

    Erstattung von Zahnbehandlungskosten aus einer privaten

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2021 - 5 U 26/20

    Versicherungsschutz bei zwei Verträgen für dieselbe Gefahr

  • OLG Hamm, 12.10.2021 - 20 U 199/21

    Kein Anspruch eines Heilpraktikers auf Deckungsschutz der

  • LG Osnabrück, 12.03.2021 - 9 O 1792/20

    Bei abschließendem Katalog der versicherten Krankheiten kein Versicherungsschutz

  • LG Regensburg, 11.12.2020 - 34 O 1277/20

    Versicherungsfall, Krankheit, Betriebsschließungsversicherung, Krankheitserreger,

  • OLG Hamm, 04.09.2020 - 20 U 182/19

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Auswirkung Prämienerhöhung auf

  • OLG Hamm, 24.08.2021 - 20 U 225/21

    Anspruch auf Kostenübernahme für eine künstliche Herbeiführung einer

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 14 O 215/19

    Eine Klausel in den Bedingungen einer Auslandsreisekrankenversicherung, wonach

  • LG Potsdam, 18.03.2021 - 13 O 280/20

    Betriebsschließungsversicherung - Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz

  • OLG Jena, 02.10.2020 - 4 U 633/18

    Auslegung einer Ausschlussklausel betreffend Wirbelsäulenerkrankungen in der

  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 111/10

    Krankheitskostenversicherung: Eintrittspflicht des Versicherers bei

  • LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit der

  • LG Siegen, 08.06.2021 - 1 O 237/20

    Betriebsschließungsversicherung - Versicherungsschutz Corona-Pandemie

  • LG Köln, 06.04.2016 - 23 S 10/15

    Zahlungsanspruch auf Leistungen aus dem zwischen den Parteien bestehenden

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